
PLATZORDNUNG
Sehr geehrte Gäste,
die Platzleitung des Campingplatzes Groß Zecher am Schaalsee heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir sind bemüht Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste bitten wir Sie, alles was die Gemeinschaft stören könnte, zu vermeiden.
Bitte beachten Sie deshalb diese Platzordnung!
1. Anmeldung
Melden Sie sich bei Ihrer Ankunft bitte umgehend in der Rezeption an, auch wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit betreten. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten nur eine Campinggenehmigung wenn sie von Eltern, Lehrern oder anderen Aufsichtspersonen begleitet
werden. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie Besuch erwarten, melden Sie diesen in jedem Fall vorher beim Platzwart an und stimmen die Frage der Unterbringung des Besucherfahrzeuges mit der Platzleitung ab. Personen, die ohne gültigen Nachweis der Anmeldung (Kassenbon Tagesgast, Übernachtung, Badegast o.ä.) auf dem Campinggelände angetroffen werden, zahlen den doppelten ausgewiesenen Preis! Alle Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Den Anweisungen der Platzleitung, des Platzwartes oder seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt und ohne Diskussionen Folge zu leisten! Mit dem Bezug Ihres Stellplatzes erklären Sie sich mit der Platzordnung einverstanden.
2. Ruhezeiten
Die Ruhezeiten dauern von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Fahrzeuge den Platz befahren. Radio und TV-Geräte u.s.w. dürfen nur insoweit benutzt werden, dass außerhalb der Wohneinheiten nichts zu hören ist. Im Interesse alle Erholungsuchenden Gäste wird gebeten auch laute Unterhaltung zu vermeiden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Verstößen gegen die Platzruhe mit einem sofortigen Platzverweis reagieren müssen und werden.
3. Fahrzeuge
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Platz ist 5 km/h. Der gesamte Platzbereich gilt als verkehrsberuhigte Zone. Bei häufigem Benutzen ist das Fahrzeug außerhalb des Schrankenbereiches auf dem Parkplatz abzustellen. Andere Flächen als der gemietete Stellplatz oder gesondert gekennzeichnete Parkplätze sind von Fahrzeugen freizuhalten. Falls erforderlich, werden falsch abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
4. Sanitäranlagen
Das Rauchen in den Sanitärgebäuden ist nicht gestattet. Während der Reinigungszeiten werden die Räume zeitweise geschlossen, es wird gebeten, auf andere Sanitärgebäude auszuweichen.
Es kommt immer wieder vor, dass wir Kinder nach 22.00 Uhr spielender Weise in den Waschräumen und auf dem Campinggelände antreffen. Verletzen Sie bitte nicht Ihre Aufsichtspflicht. Das Spielen der Kinder in den Waschräumen ist verboten. Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen pfleglich zu behandeln. Kinder unter 6 Jahren dürfen die sanitären Anlagen nicht ohne Begleitung Erwachsener betreten.
5. Wohnwagen
Der Wohnwagen muss so aufgestellt werden, dass er jederzeit ortsveränderlich ist. Er muss den Anforderungen der Landesverordnung zum Zeltplatzwesen für das Land Schleswig-Holstein entsprechen. Unter dem Wohnwagen darf nichts gelagert werden. Feste Sockelverkleidungen sind nicht zugelassen. Außerhalb des Wohnwagens/Vorzeltes darf nichts gelagert werden. Zu Nachbarwohnwagen ist ein Abstand von 3 m (Brandschutz) einzuhalten. Die Gasanlagen in jedem Wohnwagen müssen alle 2 Jahre auf Dichtheit überprüft werden und die Plakette ist sichtbar am Wohnwagen anzubringen. Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung kann nur von dazu
autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese Regelung gilt auch für Standwohnwagen ohne Zulassung. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift übernimmt der Campingplatz Groß Zecher keinerlei Haftung für evtl. auftretende Schäden. Die Platzleitung ist berechtigt sich jederzeit die Prüfbescheinigung vorlegen zu lassen. Es sind pro Stellplatz max. 4 Gasflaschen 11kg/5kg erlaubt.
6. Dauercamping
Zum Ende der Saison (31.10.) eines jeden Jahres hat der Abbau des Wohnwagens sowie sämtlicher beweglicher Gegenstände, sowie der Vorzelte etc. zu erfolgen. Die Bodenplatten (Beton) müssen nicht abgebaut werden. Auf Stellplätzen, auf denen die Wohnwagen über Winter stehen bleiben können, ist das Vorzelt abzubauen und auch dort alle beweglichen Gegenstände zu entfernen. Die Stellplätze müssen zum Saisonende sauber und ordentlich hinterlassen werden. Die Pflege des Standplatzes hat der Pächter während der Nutzungsdauer zu übernehmen sowie das Schneiden von Hecken, Freiharken von Unkraut und Gräsern in den benachbarten Anpflanzungen. Das Pflanzen von Blumen oder nicht dem Grünordnungsplan entsprechenden Pflanzen ist nicht gestattet. Jegliche Anpflanzungen müssen mit dem Verpächter abgestimmt werden. Beschädigungen von Bäumen und Sträuchern sind unzulässig. Für etwa angerichteten Schaden hat der Schädiger aufzukommen.
7. Wasser- und Stromversorgung
Um eine geregelte Trink- und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den Wasserzapfstellen nicht gestattet. Die Gefahrenübergangsstelle zwischen der elektrischen Anlage des Pächters und der elektrischen Anlage der Verpächters ist die Steckverbindung am Verteilerkasten. Der Pächter haftet gegenüber Dritten für sämtliche Schäden, die durch den ihm gehörenden Teil der elektrischen Anlage verursacht werden. Die Stromabnahme ist auf 1000 Watt beschränkt. Bei mehrfachen Störungen an der Anlage des Pächters kann der Verpächter die Stromzufuhr bis zur Beseitigung der Mängel unterbrechen. Eventuell auftretende Störungen an der Anlage des Verpächters werden baldmöglichst, innerhalb der Arbeitszeit, abgestellt. Regressansprüche lassen sich aus der Unterbrechung der Stromzufuhr nicht ableiten.
8. Abfall
Der Müllcontainer ist nur für Küchenabfälle bestimmt. Sperr- und Sondermüll müssen von den Stellplatznehmern selbst zur Deponie gebracht werden. Jeder Stellplatznehmer ist verpflichtet, den Müll zu sortieren, d. h. Glascontainer und Pappe-/Papiercontainer. Gelbe Säcke (Wertstoffe) erhalten Sie beim Platzwart! Anfallende Gartenabfälle sind auf den vorgesehenen Kompostanhänger zu entsorgen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Plastiktüten, Blumentöpfe, Bretter mit Nägeln u. a. auf diesen Anhänger oder daneben entsorgt werden.
9. Boote
Boote dürfen den Schaalsee nur mit einer gültigen Jahresplakette und einer Registriernummer befahren. Sie dürfen nur an den genehmigten Stegen lagern. Gäste, die ihr eigenes Boot mitbringen, brauchen eine Genehmigung, die auf dem Campingplatz erhältlich ist. Die ausgewiesenen Schutzgebiete, Ufer und Böschungen müssen unbedingt von Booten freigehalten werden. Boote mit Elektromotoren dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden. Verbrennungsmotorem sind verboten. Am 31. Oktober sind alle Boote aus dem Wasser zu nehmen.
10. Angeln
Das Angeln ist nur nach Erwerb einer Angelkarte (bei der Platzverwaltung) erlaubt. Die in Schleswig-Holstein gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind beim Angeln zu beachten. Das Angeln auf und am Schaalsee ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Die Naturschutzbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
11. Baden
Das Baden geschieht auf eigene Gefahr.
12. Spielplatz
Die Benutzung des Spielplatzes und des Badesteges geschehen, bei aller Sorgfalt unsererseits, auf eigene Gefahr.
13. Tierhaltung
Es dürfen nur Haustiere (Kleintiere) auf den Campingplatz in Groß Zecher mitgebracht werden, die in einem Wohnwagen oder Mobilheim untergebracht werden. Das Mitbringen von Tieren zur Badestelle ist, auch angeleint, streng untersagt. Sind Tiere Ursache von Lärmbelästigung, so kann die Platzverwaltung das Mitbringen der Haustiere verbieten. Haustiere sind nur dann auf dem Campingplatz zugelassen, wenn diese innerhalb des gepachteten Platzes so gehalten werden, dass andere Camper weder belästigt noch gefährdet werden. Außerhalb des eigenen Platzes müssen Haustiere an der Leine geführt werden. Verschmutzungen, die durch Haustiere verursacht werden sind, sowohl innerhalb als auch außerhalb des gepachteten Platzes, vom Halter zu entfernen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann die Campingplatzverwaltung im Einzelfall das Mitbringen von Haustieren untersagen.
Der Campingplatz Groß Zecher (Inhaberin: Hannelore von Witzendorff) und die Platzleitung sind berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist. Den Anweisungen der Platzordnung sowie deren Vertretung ist Folge zu leisten.
Camping Schaalsee - Groß Zecher
Inhaberin: Hannelore von Witzendorff
Stand 2025
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Campingplatz Groß Zecher
Platzwart: Hans-Hermann Scheel
Bokop 15
23883 Groß Zecher
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